Architektenkammer Sachsen
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Beschreibung
Vorrangige Aufgabe der Architektenkammer ist es, "das Bauwesen, insbesondere die Baukultur, die Baukunst, den Städtebau und die Landschaftsgestaltung zu pflegen, zu fördern und wirksam zu unterstützen", "die beruflichen Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder und das Ansehen des Berufsstandes zu wahren und zu fördern" und die Erfüllung der im Gesetz festgeschriebenen Berufspflichten zu überwachen. Für spezifische und für den Architektenberuf typische Sachgebiete führt die Architektenkammer eine Liste von Sachverständigen. Sie wirkt mit bei der Bestellung von öffentlich vereidigten Sachverständigen. Die Kammer nimmt zu wichtigen Fragen der Entwicklung von Planungs- und Baukultur Stellung. Sie vertritt den Berufsstand besonders in ihrer Mitwirkung bei Gesetzen und Verordnungen, die als Grundlagen die Berufsausübung von Architekten und die Gestaltung der baulich-räumlichen Umwelt betreffen. Ein entscheidendes Instrument zur "Förderung der Baukultur" ist der Architektenwettbewerb. Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens dienen dazu, durch ein vielfältiges Angebot konkurrierender Ideen und Vorschläge gute Lösungen und geeignete Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner als Partner für die gestellte Aufgabe zu finden. Der Wettbewerb bietet dem Auslober ein geeignetes Instrument zur qualifizierten Entscheidungsfindung aufgrund alternativer Lösungsvorschläge. Das Wettbewerbsergebnis wird durch ein transparentes, demokratisch geregeltes Verfahren ohne sachfremde Einflüsse ermittelt. Es ermöglicht dem Auslober unter finanziell günstigen Bedingungen das Auffinden geeigneter Problemlösungen und kann zeitraubende und kostspielige Umwege oder gar Fehlentscheidungen vermeiden helfen. Maßgebliche Kriterien freiberuflicher Tätigkeit sind für Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner ebenso wie bei anderen Freiberuflern die selbständige, persönliche Erbringung vornehmlich geistiger, im allgemeinen auf qualifizierter Ausbildung beruhender Leistungen, die gekennzeichnet sind einerseits durch eine besondere Bindung an die Belange des Gemeinwohls, andererseits durch die eigenverantwortliche und unabhängige Stellung des Freiberuflers als Sachwalter der Interessen seines Auftraggebers. Architektengesetz und Architektenkammer schaffen die Grundlagen für diese besondere Qualität freiberuflicher Architektentätigkeit. Inzwischen sind ca. 2650 "Architekten", "Innenarchitekten", "Garten- und Landschaftsarchitekten" und "Architekten für Stadtplanung"/"Stadtplaner" in die Architekten- sowie in die Stadtplanerliste eingetragen. Nur wer in diese Listen eingetragen ist, hat das Recht, diese Berufsbezeichnungen zu führen. In Fällen unbefugter Führung der Berufsbezeichnung ist die Architektenkammer berechtigt, diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 25.000 EUR zu ahnden. Im Freistaat Sachsen sind alle Mitglieder der Architektenkammer Pflichtmitglieder. Bei den Länderarchitektenkammern wird darüber Auskunft gegeben, ob ein Architekt in die Architektenliste eingetragen ist und welche Fachrichtung er vertritt. Jeder Architekt erhält eine Urkunde über die Eintragung. Neben dem Schutz der Berufsbezeichnung definiert das Sächsische Architektengesetz die spezifischen "Berufsaufgaben" der Architekten in ihren Fachrichtungen.
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